Die 1. Säule

Die Renten der AHV und IV gewähren lediglich eine sichere Existenz, was bedeutet, dass sie den absolut notwendigen Lebensbedarf decken sollen. Die maximale AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt 2350 Franken pro Monat (Stand 2015). Versichert ist die gesamte Wohnbevölkerung, das heisst Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige.
Die 2. Säule

Um die gewohnte Lebenshaltung weiterzuführen, entschied der Schweizer Gesetzgeber per 1. Januar 1985 die Berufliche Vorsorge einzuführen. Damit wurden die Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitnehmenden bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern und analog zur AHV und IV, mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer-Beiträge zu übernehmen.
Die Säule 3

Die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule decken im Alter etwa 60 Prozent des bisherigen Einkommens ab, bis zu einem maximalen Einkommen von 84’600 Franken (Stand 2015). Hinzu kommt, dass aufgrund der Entwicklung in der Schweiz künftig immer weniger Erwerbstätige für die Finanzierung der Altersrenten von immer mehr Rentnern aufkommen müssen.
Die Säule 3

Die obligatorischen Leistungen aus der 1. und 2. Säule decken im Alter etwa 60 Prozent des bisherigen Einkommens ab, bis zu einem maximalen Einkommen von 84’600 Franken (Stand 2015). Hinzu kommt, dass aufgrund der Entwicklung in der Schweiz künftig immer weniger Erwerbstätige für die Finanzierung der Altersrenten von immer mehr Rentnern aufkommen müssen.